• Welchen Metzeler meinst du? Den ME880 oder den ME888?

    Wenn die Auskunft vondeinem TÜV stimmt, sollte es doch eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung von Honda geben.

    Der TÜV Mensch hat Recht. Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw Reifenfreigaben sind seit ein paar Jahren obsolet, bis 2r4 gibts aber noch eine Übergangsregelung. Da die F6C nicht nach EU Recht homologiert ist, müssen alle Reifen, die nicht in den Papieren stehen, abgenommen und eingetragen werden. Hintergrund ist meines Erachtens, dass man hier eine neue Einnahmequelle generieren wollte.

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    Ihre Lippen sind aus scheinendem Chrom, ihr Herz ist ein Motor, ihr Arsch ist mein Thron
    Ihr Körper ist aus schwarzem Stahl, wenn ich sie so anseh, werd ich sentimental
    Ich liebe das Gefühl, Ihr wisst, was ich meine, Ich liebe das Vibrieren zwischen meinen Beinen
    Sie läßt mich fliegen, sie trägt mich durch den Wind, Ich verliere den Verstand, wenn wir zusammen sind
    © Böhse Onkelz - Sie hat nen Motor

  • Es hängt damit zusammen das es keine EU Freigabe für das Moped gibt es geht hier bei um den Metzeler ME888 Vorderreifen und Hinterreifen Original wurde vorne in 72 V und hinten in 77 V freigegeben.Aber es gibt den Vorderreifen nicht mehr in V seit 2020 laut Aussage von Metzeler kaufen kann man ihn noch nur hat er dann wohl eine alte DOT.Das Moped braucht zwar nur H aber in H gibt es den Vorderreifen nur als Diagonal 150/80 17 72 H und der Radialreifen ist 150/80 R17 72 V und die Reifen müssen eingetragen sein oder eine Freigabe haben. Die neue Unbedenklichkeitsbescheinigung kann wenn man auf Dunlop oder Brigestone umrüstet anfordern.Aufmerksam ist der Tüv bei mir geworden weil ich vorne einen 150/80 17 72 H und keinen 150/80VR 17 also den ich fahre ist ein Diagonaler <X <X merkt man aber nicht ,ist halt fahren ohne Versicherung. H 210Kmh V über 210Kmh R für Radial.Da habe ich beim Kauf nicht aufgepasst ||

  • Es hängt damit zusammen das es keine EU Freigabe für das Moped gibt es geht hier bei um den Metzeler ME888 Vorderreifen und Hinterreifen Original wurde vorne in 72 V und hinten in 77 V freigegeben.Aber es gibt den Vorderreifen nicht mehr in V seit 2020 laut Aussage von Metzeler kaufen kann man ihn noch nur hat er dann wohl eine alte DOT.Das Moped braucht zwar nur H aber in H gibt es den Vorderreifen nur als Diagonal 150/80 17 72 H und der Radialreifen ist 150/80 R17 72 V und die Reifen müssen eingetragen sein oder eine Freigabe haben. Die neue Unbedenklichkeitsbescheinigung kann wenn man auf Dunlop oder Brigestone umrüstet anfordern.Aufmerksam ist der Tüv bei mir geworden weil ich vorne einen 150/80 17 72 H und keinen 150/80VR 17 also den ich fahre ist ein Diagonaler <X <X merkt man aber nicht ,ist halt fahren ohne Versicherung. H 210Kmh V über 210Kmh R für Radial.Da habe ich beim Kauf nicht aufgepasst ||

    Also,

    bei mir in den Papieren sind unter Punkt15.1-- 150/80R17 72H vorne und Punkt 15.2 - 180/70/R16 77H hinten eingetragen. Unter Punkt22: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.

    Habe mit Metzeler ME 888 gar kein Problem. Reifenfabrikatsbindung? Finde ich nicht.


    Anderer seit, mit meinen anderen An-Umbauten wie Lampen, etc. auch nicht.

    Der TÜV winkt mich immer durch.


    Glück auf

    Der Krieger

  • Habe das Problem der ME888 wurde auf der F6 nur in V zugelassen weil es den ME 880 nur in Vorne 150/80R17 72H und Hinten nur in 180/70 R16 77H gab .Den ME888 gibt es als Nachfolger aber nur in V mit der selben Tragfähigkeit. X( X( .Es könnte so einfach sein.

  • Hallo James :wink2:

    Der Geschwindigkeitsindex H ist bis 210 km/h und V bis 240 km/h

    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit deines Moppeds findest du in der Zulassung unter Ziffer T

    Sollte 200 km/h sein.

    Somit kannst du einen Reifen fahren, der auch einen höheren Index hat.

    Zumindest war das bisher so geregelt...

  • Richtig aber den ME 888 gibt es nur in V und hat auch nur die Freigabe in V in ME 880 gibt es ihn nur in H.und H würde ja normal reichen da es aber der Nachfolger ist gibt es den ME888 nur in V in Verbindung mit der Freigabe .Das Problem liegt wohl darin das V zwar für eine höhere Geschwindikeit ist aber im Fahrzeugschein nur H eingetragen ist .-Das ist halt Deutschland.

  • Ich denke es liegt einfach nur daran das es der ME 888 ist und nicht das Vorgängermodell.

    definitiv nicht. Die F6C hat eine Reifenbindung (Dunlop D206 und Bridgestone G701/702). Freigaben der Reifenhersteller (Avon Venom/Cobra, Metzeler ME880/888 usw) sind seit 2020 nicht mehr gültig.


    Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand ist die Reifenfabrikatsbindung, soweit sie überhaupt bestanden hat, seitdem entfallen. Hier haben die Reifenbindungen nur Empfehlungscharakter,

    Bei Motorrädern ohne EU Typgenehmigung wie unsere F6C genügen die bisher ausreichenden Unbedenklichkeitserklärungen oder Freigaben der Reifenhersteller für Reifen, die nach dem Jahr 2019 gefertigt wurden, nicht mehr als Nachweis der Zulässigkeit der Bereifung aus. Es gibt jetzt Prüfinstitute die die neuen Regeln kulant auslegen. Denen reicht die Gleichheit der technischen Spezifikationen (Dimension, Bauart, Speed- u. Lastindex) aus für einen formalen Weiterbestand der Betriebserlaubnis. Und andere sind halt überkorrekt und fordern die Eintragung der Reifen, ansonsten wird der Weiterbestand der Betriebserlaubnis infrage gestellt und die Hauptuntersuchung wird verweigert.


    Hier gehts hauptsächlich ums Geld verdienen, so ne Eintragung spült ja gleich mal ohne großen Aufwand Kohle in die Kasse . Mein Prüfer gehört zur kulanten Sorte, ansonsten hätte der mich auch das letzte Mal gesehen. Ich kann dir auch nur raten, den Prüfer schnellstens zu wehseln.

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  • Ähem.... nunja...

    den Prüfer zu wechseln hilft leider genau dann nicht, wenn du anschliessend in eine Verkehrskontrolle kommst und dann bei dem Kontrollbeamten mantraartig wiederholen kannst, dass der TüV das nicht beanstandet hat.


    Du wirst, wenn streng gehandhabt, dennoch dein Mopped stehen lassen dürfen, bekommst dein Bußgeld wegen erloschener Betriebserlaubnis und einen Punkt.


    Also lieber in den sauren Apfel beißen und einen möglichst lange verfügbaren Reifentyp eintragen lassen.

    Ich finds ja auch affig... aber im Zweifel sich mit Behörden und bei einem eventuellen Schadenfall auch noch mit der Versicherung rumärgern müssen, hat den größeren Unannehmlichkeitsfaktor.


    m2ct

    -mike-

  • Es ist immer eine Auslegungssache und es liegt im Ermessen des Prüfingeneurs.

    Wenn du dummerweise an einen Neuling kommst, oder an einen Übergenauen,

    dann gibt's eben Probleme...

    Zumindest kann der Prüfer schnelles Geld verdienen...

    Hatte in den letzten 23 Jahren noch nie Probleme....

    Also meine Empfehlung, Prüfer wechseln :thumbup:

    Aber Mike hat recht.

    Wenn die Polizeischüler in Ausbildung ihr erlerntes Wissen testen dürfen,

    dann trittst du ab... :tuev:

  • Na da hab ich mit meinen Importen ja Glück gehabt.

    Zum einen haben die den Avon Cobra Chrome schon drauf und das Datenblatt von Honda sagt dass bei TÜv Abnahme der vorhandene Reifen eigetragen werden soll😜


    Zum anderen meinter der Prüfer auch gleich, dass er die Reifenbindung gleich verhindern will. Abmessungen etc. reicht völlig.


    Bin mal gespannt wie es nächste Woche bei der Zulassung aussieht. 🤪



    Aber auf jeden Fall haben die auch ncht gezuckt als ich meine deutsche F6 mit 2 Jahren abgelaufenener HU und den Cobras drauf vorgeführt habe. Lief problemlos.

    Immer eine Handbreit Wasser unter der Schraube


    Ronny und Sandra

    Umbra #18377

  • In einer Verkehrskontrolle wird es schwierig, bei der F6C die Reifenbindung zu monieren. Die zugelassenen Reifen stehen nur im KFZ Brief und nicht im Schein. Da müssten die kontrollierenden Beamten erst einmal Recherche betreiben, um das mit der Reifenbindung rauszufinden. Oder sie kennen sich halt gut mit der F6C aus, was eher nicht der Fall sein dürfte Ich lasse definitiv nichts eintragen, zumal mein Prüfer der Auffassung ist, dass ich das gar nicht muss. Und für den extrem unwahrscheinlichen Fall, dass jemand Probleme machen will, gibt’s im Notfall immer noch den Rechtsweg. Allen, die 200% sicher gehen wollen, steht es natürlich frei, sich aktuelle Reifen eintragen zu lassen.

    C U


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