• jetzt schaut euch das mal an, bringt euch diese PDF weiter.


    Gruß

    Nobbel

    nein bringt nix, ist veraltet und seit 2020 nicht mehr gültig



    Eben gerade nicht. Eine mitgeführte ABE reicht nicht mehr aus, es muss zwingend ein Eintrag in die ZB Teil 1 erfolgen, zumindest dann, wenn man bei Kontrollen sicher sein will. Man kann natürlich auch auf ahnungslose Beamte oder kulante Prüfer hoffen.


    Herzliche Grüße,

    Axel

    Fast richtig, eine mitgeführte ABE würde was bringen, die gibts aber für Reifen nicht. Es gibt nur Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die sind alle ungültig. Und eine Eintragung ist nicht zwingend, Aktueller Stand ist, dass eine Eintragung nur dann zwingend ist, wenn die Reifen aus der Reifenbindung noch verfügbar sind. Sind diese Reifen aber vom Markt genommen, dann gibt es zurzeit noch unterschiedliche Rechtsauslegungen der Prüforganisationen. Die einen verlangen eine Eintragung, andere wenden die Regelung für Fahrzeuge mit EG.BE analog auch für ältere Kfz an. Und damit führt die Montage von Reifen mit gleicher Größe, Lastindex usw. eben nicht zum Verlust der Betriebserlaubnis.Welcher Rechtsauffassung man selbst folgt, ist jedem selbst überlassen. Mit einer Eintragung hast du natürlich immer deine Ruhe, Ich folge meinem Prüfer, der mir nichts eintragen wollte

    Ja klar würde ich auch nicht eintragen lassen! Martin aber für die Avon gibt es eine Freigabe gibt es bestimmt auch für andere Hersteller die dann Mitzuführen ist.damit kann man dann auch Ärger aus dem Weg gehen


    RoSa2020 lies mal meine vorherigen Beiträge.. Reifenfreigaben haben seit 2020 keine Gültigkeit mehr, die Reifenbindung ist bei Motorrädern ohne EG-BE aber weiterhin gültig und bindend. Das Mitführen der Reifenfreigabe kannst du dir also getrost sparen. Die hilft dir nur noch in 3 Fällen

    - der montierte Reifen wurde vor 2020 produziert. Da gibts noch eine Ausnahmeregelung.

    - der kontrollierende Polizist hat keine Ahnung und will eine Freigabe sehen. Das ist eher unwahrscheinlich, die grundsätzliche Rechtslage kennen die alle. Normalerweise fragen die aber auch nicht mehr nach Freigaben, da bei Mopeds mit EG-BE eine eventuelle Reifenbindung nur noch Empfehlungscharakter hat und es damit auch keinen Bedarf mehr für Freigeben gibt.

    - du hast unterwegs ein dringendes Bedürfnis und sonst kein Papier dabei.

    C U


    Martin rauch.gif


    saarlaender.jpg


    Ihre Lippen sind aus scheinendem Chrom, ihr Herz ist ein Motor, ihr Arsch ist mein Thron
    Ihr Körper ist aus schwarzem Stahl, wenn ich sie so anseh, werd ich sentimental
    Ich liebe das Gefühl, Ihr wisst, was ich meine, Ich liebe das Vibrieren zwischen meinen Beinen
    Sie läßt mich fliegen, sie trägt mich durch den Wind, Ich verliere den Verstand, wenn wir zusammen sind
    © Böhse Onkelz - Sie hat nen Motor

  • Moin, Um dem Ganzen jetzt noch mal neues Feuer zu geben.


    Ich hab gerade beim TÜV Nord in Buchholz nachgefragt und die haben mir bestätigt das ich die Metzelder 888 mit den im Schein eingetragenen Größen und Nachweis der Reifen Hersteller-Freigabe ohne Bedenken weiter fahren darf. Eintragung wäre nicht nötig!


    So hatte ich das eigentlich auch nicht verstanden. Ich mach das jetzt und hoffe das mich nicht irgend ein jungscher Polizist mit Ambition rauswinkt- haftbar ist der TÜV ja nicht zu machen...


    Da meine Reifen kaum 2 Jahre halten, dürfte sich das Thema dann sp. 2025 erledigen


    Gruß, Jens

  • Morgen ,

    ich war gestern beim Tüv und habe die Metzler 888 Marathon Ultra eintragen lassen, was ich dort erfahren habe ist wieder einmal typisch Deutschland.

    Es werden wieder Unterschiede zwischen den Ländern gemacht.

    Ich komme aus BWB, da hat der Hessiche Prüfer zu mir gesagt, da hätte ich aber Glück gehabt wenn ich aus Hessen wäre müsste ich das Gutachten das er erstellt zu einem Amt schicken danach Eintragung in den Brief, da ich BWB bin, muss ich nur noch die Eintragung in den Brief machen.

    Gruß

    Nobbel